Whistleblowing – Meldungen im Sinne von GVD 24/2023
Mit GVD 24/2023 wurde in Italien die EU-Richtlinie 2019/1937 umgesetzt, womit der Schutz von Personen gewährleistet wird, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die neuen Gesetzesvorschriften dienen dem Schutz von Hinweisgebern, die sich dem Risiko von Vergeltungsmaßnahmen aussetzen.
Hier können Sie die Informationen und unsere Richtlinie herunterladen:
01 RegelungWhistleblowing-231TW_PB