Neuanschlüsse an das Fernwärmeversorgungsnetz
Vorgehensweise für neue Anschlüsse:
- Einreichung/Abgabe des Anschlussgesuches mit notwendiger Dokumentation. Formular FB 3.1.6 (A) (Siehe Download)
- Prüfung des Anschlussgesuches mit entsprechender schriftlicher Antwort
- Annahme/Ablehnung des Angebotes durch den Kunden
- Unterzeichnung vom Wärmebezugsvertrag (Anschluss)
- Ausführung der Arbeiten für den Hausanschluss
- Ausführung der Arbeiten für die Montage der Wärmeübergabestation (Übergabestelle- Primäranschluss)
- Ausführung der bauseits (Kunde) auszuführenden Arbeiten (Hydrauliker und Elektriker) für den Anschluss der Sekundärseite an die Übergabestelle
- Inbetriebnahme der Anlage nach Absenden/Zustellung des Anfrageformulars zur Aktivierung der Wärmeübergabestation. FB 3.1.6 (H) (Siehe Download)
Deaktivierung der Fernwärmelieferung
Die Deaktivierung der Lieferung kann auf Ansuchen des Kunden mit der Versendung/Abgabe von Formular FB 3.1.9 (L) (Siehe Download) zu jedem Zeitpunkt, mit einer Vorankündigung von mindestens 1 Monat erfolgen und ist kostenfrei.
Der Wärmebezugsvertrag, sowie alle mit dem Wärmebezugsvertrag verbundenen Zusatzvereinbarungen gelten daher als automatisch gekündigt..
Im Zuge der Deaktivierung werden folgende Tätigkeiten ausgeführt:
- Sperrung der Wärmelieferung (kann durch Schließen und Plombieren der Anlagen als auch mittels Software erfolgen)
- Endablesung des Wärmezählers und Ausstellung der Endabrechnung
- Vertragsauflösung
- (evtl. „Bypass-Schaltung“ in der Wärmeübergabestation zwecks Frostsicherung).
Es ist zu beachten, dass der Fernwärmeübergabepunkt im Winter vor Frostgefahr geschützt werden muss. Dies bedeutet, dass geeignete Maßnahmen zur Frostvermeidung getroffen werden müssen (z. B. Bereitstellung von Strom durch den Eigentümer der Immobilie für den Betrieb der elektronischen Steuerung)
Abbruch des Wärmeübergabepunktes
Der Abbruch des Wärmeübergabepunktes kann auf Ansuchen des Kunden mit der Versendung/Abgabe von Formular FB 3.1.9 (M) (Siehe Download) zu jedem Zeitpunkt, mit einer Vorankündigung von mindestens 1 Monat erfolgen.
Der Wärmebezugsvertrag, sowie alle mit dem Wärmebezugsvertrag verbundenen Zusatzvereinbarungen gelten daher als automatisch gekündigt…
Im Zuge des Abbruchs werden folgende Tätigkeiten ausgeführt:
- Sperrung der Wärmelieferung (kann durch Schließen und Plombieren der Anlagen als auch mittels Software erfolgen)
- Endablesung des Wärmezählers und Ausstellung der Endabrechnung
- Vertragsauflösung
- Entfernung der Wärmeübergabestation und damit zusammenhängender Anlagen (Wärmezähler, Regelungsanlagen usw.)
- Die Entfernung aller Fernwärmerohre innerhalb des Hauses (Technikraum / Heizkessel, Keller, Garage, etc.) erfolgt nach Prüfung und Abstimmung mit dem Kunden, ob diese entfernt werden müssen oder nicht. Der Ausbau der oberirdischen Rohrleitungen erfolgt zu Lasten von Thermo Wipptal und der Ausbau und die Entsorgung der erdverlegten FW-Rohrleitungen zu Lasten des Kunden, vorbehaltlich vorherige Unterbrechung an der Umleitungsstelle selbst.
Alternativ zu diesem Vorgehen, ohne Kosten für den Kunden, können die erdverlegten Rohrleitungen bestehen bleiben und befinden sich auch weiterhin im Eigentum der Thermo Wipptal. Aus diesem Grund ist hier die Installation eines „Bypasses“ (mit Temperaturbegrenzung) unbedingt notwendig
Die Wärmeübergabestation
- Elektronische Regelung
- Plattentauscher
- FW-Wasser Eintritt
- Reinigungsfilter
- Sicherheitsthermostat
- FW-Hauptventil
- kWh-Zähler
- FW-Wasser Austritt
- Eintritt Heizungswasser
- Reinigungsfilter
- Austritt Heizungswasser
Elektronische Regelung der Wärmeübergabestation
Anschlussmöglichkeiten
2 Mischkreise mit elektrischem Mischer
1 gleitender Heizkreis (mit einer Zusatzplatine – kann in Mischkreis umgewandelt werden).
1 Boilerladepumpe.
(Anstatt eines Heizkreises besteht auch die Möglicheit, eine Pumpe für die Warmwasserzirkulation anzuschließen).
Mitgeliefert wird:
Zubehör:
Für jeden Heizkreis (max. 3) ein Vorlauffühler.
1 Boilerfühler.
1 Fühler für die Außentemperatur.
Extras werden getrennt in Rechnung gestellt.
Bedeutung der Bedienelemente für SOMMERBETRIEB und WINTERBETRIEB
-
- AUS/FS: Aus und Frostschutz
In dieser Stellung sind die einzelnen Heizkreise ausgeschaltet, es erfolgt auch keine Warmwasserbereitung, die Frostschutzfunktion bleibt erhalten. - Auto: Heizung und Warmwasser
In dieser Stellung, der eigentlichen Normalbetriebsstellung, befinden sich alle Heizkreise, die nicht mit einer eigenen Fernbedienung ausgestattet sind, im Automatikbetrieb. Für den Normalbetrieb gilt die Stellung des Stellknopfes „TAG“, für die vorgewählte Nachtabsenkzeiten die Stellung des Stellknopfes „NACHT“. - Boiler: Nur Warmwasser
In dieser Stellung werden alle Heizkreispumpen ausgeschaltet. Es wird lediglich der Boiler geladen. Der Boilerbetrieb erfolgt gleich wie im Automatikbetrieb. Diese Stellung ist geeignet für den Sommerbetrieb, die Heizkreise werden vor dem Einfrieren geschützt.
- AUS/FS: Aus und Frostschutz
Energiespar-Tipps für maximale Ausnützung der Fernwärme-Möglichkeiten
- Nachts oder bei längerer Abwesenheit sollte die Heizung nicht ganz abgeschaltet, sondern nur reduziert werden. Ein vollständiges Abschalten hätte eine Auskühlung des Raumes zur Folge und führt beim Wiederanlaufen der Heizung zu einem höheren Energieverbrauch. Es ist teurer, ausgekühlte Räume wieder aufzuheizen, als die Heizung auf niedriger Stufe laufen zu lassen.
- Heizkörper freilassen. Wenn Sie den Heizkörper hinter einem Vorhang verstecken, sinkt die Heizleistung um bis zu 10%. Möbel und Verkleidungen reduzieren die Leistung sogar um bis 30%. Viel schlauer: Isoliermatten hinter dem Heizkörper. Das verhindert die Abgabe von Wärme nach außen.
- Heizkörper entlüften. Nach einer Entlüftung des Heizkörpers wird eine optimaleZirkulation und Wärmeabgabe an den Raum sichergestellt.
- Voreinstellbare Heizkörperthermostatventile verwenden und einregulieren. Dies verhindert, dass die Pumpe näher gelegene Heizkörper überversorgt und ungünstiger gelegene Heizkörper unterversorgt. Durch die Thermostatventile lässt sich viel Geld sparen. Stellen Sie das Ventil auf die gewünschte Temperatur, so bleibt jeder Raum genau so temperiert, wie Sie es wünschen. Eine Nachrüstung bei älteren Anlagen ist immer möglich.
- Elektronische, drehzahlgeregelte Heizungspumpen bevorzugen. Die Anpassung auf die genaue Wassermenge, die zu transportieren ist, wird von der Pumpe selbst geregelt. Dadurch wird auch weniger Strom verbraucht. Alte Pumpen sind meistens überdimensioniert.
- Entfernung aller hydraulischen Kurzschlüsse. Als hydraulischen Kurzschlüsse werden jene Anlagenteile bezeichnet, wo heißes Vorlaufwasser ungekühlt bzw. nicht nach Auslegung ausgekühlt direkt in den Rücklauf zugeführt wird. Somit wird auch vermieden, dass das Rücklaufbegrenzungsventil in der Station den Heizungswasserdurchfluss reduziert.
- Heizungsanlage überprüfen lassen. Nach Inbetriebnahme sind sämtliche Einregulierungen seitens des Hydraulikers meistens noch notwendig.
- Hohe Temperaturen im Gebrauchwarmwasser vermeiden. Es reichen schon ca. 50° für das warme Wasser. Hohe Temperaturen verursachen außerdem nur Verkalkungen.
- Zirkulationspumpe für das warme Wasser mit einer Zeituhr oder Temperaturfühler ausrüsten. Eine Durchgehende eingeschaltete Pumpe verursacht nur ein hohes Wärme- und Stromverbrauch.
- Heizungssysteme mit Niedrigtemperaturen sind zu bevorzugen. Bei einer Sanierung oder beim Neubau sind Niedertemperaturheizungen (Radiatoren oder Fußbodenheizung) einzubauen. Niedertemperatursysteme brauchen weniger Energie und erhöhen die Behaglichkeit.
- Lassen sie sich von Fachleuten beraten, denn nur mit einer gut umgebauten und genau einregulierten Heizungsanlage kann die größtmögliche Heizkosteneinsparung erreicht werden.
Kundendienst
Kundendienst für Notfälle: 333 5356311
Geschätzte Kundinnen und Kunden,
da es immer häufiger vorkommt, dass unser Kundendienst wegen nicht von der „Thermo Wipptal“ verursachter Probleme angefordert wird, wie zum Beispiel:
- 1. Schieber geschlossen
- 2. Boiler- oder Zirkulationspumpe defekt
- 3. Wärmeübergabestation ausgeschaltet
- 4. Sekundärfilter verschmutzt
(der Sekundärfilter ist zwar in der Station eingebaut, die Verschmutzung kann aber von uns nicht verursacht werden) u.s.w. teilen wir Ihnen mit, das ab sofort solche Kundendienstleistungen nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden. Das bedeutet, dass in diesen Fällen (Problem nach der Eigentumsgrenze der TW) die Rechnung vom Kundendienst direkt an den Verbraucher ausgestellt wird.
Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr: Arbeitstag Tarif
Samstag und Sonntag sowie ab 18 Uhr Nacht + Feiertage Tarif.
(siehe Preisliste für Dienstleistungen)
Daher unsere Bitte an Sie: Rufen Sie bei Störungen immer zuerst die Thermo Wipptal im Büro unter der Telefonnummer 0472 760599 an, in einer Vielzahl von Fällen kann das Problem „Online“ gelöst werden, und nur wenn es dringende Probleme sind, die die T.W. betreffen, die Kundendienst Handynummer 333 5356311 anrufen. Um Störungen möglichst zu vermeiden, bitten wir Sie auch, keinerlei Änderungen an der Regelung und Station selbst vorzunehmen. Es genügt ein Anruf und wir helfen und machen Ihnen sofern möglich die Umstellung am Bildschirm.
Außerdem ist zu beachten: In jeder Station ist ein Drehknopf eingebaut, mit den Sie folgende Einstellung tätigen können:
Stellung „AUTOMATISCH“: es funktioniert Heizung und Warmwasser
Stellung „BOILER“: es funktioniert nur Warmwasser
Stellung „AUS“: es funktioniert nur Frostschutz
Schalten Sie also im Frühjahr auf “Boiler“ und im Herbst bzw. wenn Sie wieder heizen möchten auf „Automatisch“.
Schalten Sie bitte nie die Stromversorgung zur Anlage aus, auch wenn Sie die Heizung ausschalten, weil die Anlage ohne Strom bei uns Störung meldet!
Ihre Thermo Wipptal AG
In Kürze wird es eine Festnetznummer ausschließlich für Anrufe zur Meldung von Wasser- oder Dampflecks aus dem Netz, für Unregelmäßigkeiten oder Unterbrechungen der Wärmeversorgung für 24 Stunden am Tag und an jedem Tag des Jahres zur Verfügung gestellt.
Derzeit ist es möglich, die Büronummer von Thermo Wipptal von Montag bis Freitag anzurufen: 0472 760599 oder unser Kundendienst (Mader Srl) unter der Nr. 333 5356311.
Versorgungsnetz
Preise – Tarif:
Neue Anschlüsse:
Siehe Anschlusspreisliste FB 3.1.2 in Download Sektor.
Preisart für thermische Energieversorgung:
Für die Lieferung von Fernwärme für Heizung und Warmwasser für alle Verbrauchergruppen (Haushalt, Dienstleistungssektor, Industrie). Es wird ein Monom Tarif angewendet und ist die einfachste Form von Zählertarifen. Der Monom Tarif sieht eine Gebühr für die im betrachteten Zeitraum verbrauchte KWh vor, die den zu verrechnenden Betrag bestimmt.
Eventuelle Preisanpassungen werden vom Verwaltungsrat beschlossen.
Begriffe / Glossar
Das Glossar ist an die Fernwärmekunden und stellt eine, von der Aufsichtsbehörde für Energie Netze und Umwelt (ARERA) ausgearbeitete Aufstellung von Ausdrücken und Begriffen dar, welche diese einfach und verständlich erklären soll. (Übersetzungen ohne Gewähr)
Anschluss | Der Anschluss ist die Gesamtheit der Anlagen, Rohre und zusätzlichen Komponenten für die entsprechende Lieferung von Wärmeenergie an einen oder mehrere Abnehmer; beginnt an einer Abzweigung der Hauptleitungen des Netzes und erstreckt sich bis zum Übergabepunkt; |
Aufsichtsbehörde (ARERA) |
Behörde für die Regulierung von Energie, Netze und Umwelt, konstituiert gemäß Gesetz Nr. 481 vom 14.11.1995 |
Aktivierung der Lieferung | Aktivierung der Lieferung ist der Beginn der Versorgung des Übergabepunktes mit Wärme in Folge des Abschlusses eines neuen Wärmeliefervertrages, der Änderung der Vertragsbedingungen oder der Übernahme einer bereits bestehenden deaktivierten Lieferung, mittels Eingriff an der Übergabestation, einschließlich der eventuellen Installation des Wärmezählers oder dessen Austausch |
Nachverfolgbarkeits- kodex |
Nachverfolgbarkeitskodex ist eine Nummer, welche an den Abnehmer im Zuge einer Anfrage mitgeteilt wird und die eindeutige Identifizierung der Anfrage während aller Verwaltungsvorgänge erlaubt, auch mittels mehrerer zusammenhängender Nummerierungen; |
Hauptleitungen | Hauptleitungen sind die Gesamtheit der Rohrleitungen, Bögen, Verbindungen und Zusatzkomponenten, welche im Erdreich unterhalb von Straßen verlegt sind und für die Wärmeversorgung bestimmt sind; |
Deaktivierung (der Lieferung) |
Deaktivierung der Lieferung ist die Einstellung der Wärmeversorgung am Übergabepunkt gemäß Anfrage des Abnehmers, ohne dass dabei die Entfernung von Elementen der Übergabestation vorgesehen sind; |
Übergabepunkt | Der Übergabepunkt ist der Endpunkt des Anschlusses, wo der Betreiber die Wärmeenergie an den Abnehmer übergibt; er fällt mit der hydraulischen Trennung zwischen Versorgungsnetz und Heizungsanlage zusammen; im Falle einer fehlenden Trennung zwischen Netz und Kundenanlage, bildet der Wärmezähler den Übergabepunkt; |
Versorgungsnetz | Das Netz ist jegliche Infrastruktur für den Transport von Wärmeenergie von einer oder mehreren Produktionsstätten hin zu mehreren Gebäuden oder Verwendungsorten, vorwiegend auf öffentlichem Grund errichtet, welche es jedem Interessierten innerhalb des Versorgungsgebietes erlaubt, an das entsprechende Versorgungsnetz für Wärmeenergie zum Zweck der Raumheizung oder -kühlung, für Produktionsprozesse und für die Deckung des Bedarfes an Warmwasser, angeschlossen zu werden; |
Messgruppe oder Wärmezähler | Messgruppe oder Wärmezähler ist die Komponente, die verwendet wird, um die dem Benutzer zugeführte Wärmeenergie zu messen; es besteht aus Temperaturfühlern, einem Durchflussmesser und einem Computer, die möglicherweise in einem einzigen Körper integriert sind und ein mögliches Telekommunikations- oder Fernverwaltungssystem umfasst; |
Wärmeübergabestation | Wärmeübergabestation ist das Gerät, das aus Wärmetauscher, Wärmezähler und Steuer- und Regelungsinstrumenten besteht und die Schnittstelle zwischen dem Netz und der Anlage des Kunden bildet |
TUAR | TUAR ist der Einheitstext zur Regelung der Kriterien für die Festlegung der Anschlussgebühren und der Modalitäten für die Ausübung des Rücktrittsrechts des Nutzers für den Regelungszeitraum 2018-2021, genehmigt mit Beschluss der ARERA Nr. 24/2018/R/tlr i.g.F. |
RQCT | RQTT ist der Einheitstext zur Regelung der technischen Qualität des Fernwärmedienstes, genehmigt mit Beschluss der ARERA vom 17. Dezember 2019, Nr. 548/2019/R/tlr i.g.F. |
Abtrennung vom Netz | Die Trennung vom Netz oder die Trennung ist die Aussetzung der Leistungserbringung am Ort der Lieferung, die neben der Deaktivierung auch die Entfernung des Wärmezählers und aller anderen Teile der Anlage umfasst; |
TITT | TITT ist der integrierte Text der ARERA zur Regulierung der Transparenz |
Einfache Arbeiten | Dazu gehören Eingriffe in Bezug auf den fachgerechten Bau, die Änderung oder den fachmännischen Austausch bestimmter Komponenten der Wärmeübergabestation, ausgenommen die Absperrarmaturen, die sie über die Verbindung mit dem Netz verbinden, und jeglicher Komponenten stromaufwärts derselben; |
Komplexe Arbeiten | umfassen den fachgerechten Bau, Umbau oder Austausch auf Wunsch des Antragstellers des Anschlusssystems, der Wärmeübergabestation und / oder Straßenleitungen, die in allen Fällen nicht einfachen Arbeiten zuzurechnen sind; |
Schriftliche Beschwerde | Es handelt sich um eine schriftliche Mitteilung an den Betreiber, vom Benutzer oder in seinem Namen von einem gesetzlichen Vertreter oder von einer Verbrauchervereinigung, mit der sich der Antragsteller über die Inkonsistenz des erhaltenen Dienstes mit einem oder mehreren Anforderungen, die durch Gesetze oder Verwaltungsmaßnahmen, durch den Vertragsvorschlag, an den sich der Nutzer gehalten hat, durch den Anschluss- oder Liefervertrag oder jeden anderen Aspekt im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer festgelegt werde |
Reaktivierung (nach Zahlungsverzug) | Die Reaktivierung der Lieferung nach einer Unterbrechung wegen Zahlungsverzugs ist die Wiederherstellung der Wärmelieferung zum Versorgungspunkt, die gegen Zahlung der fälligen Beträge durch den säumigen Verbraucher die Unterbrechung der Lieferung durch den Betreiber beendet in Übereinstimmung mit den in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Anzeigeverfahren und insbesondere den Bestimmungen der Behörde und den Vertragsklauseln; |
Schriftliche Informationsanfrage | Jede an den Betreiber gesendete schriftliche Mitteilung, auch elektronisch, mit der eine Person Informationen zu einem oder mehreren Fernwärme Diensten anfordert, die nicht mit einem wahrgenommenen schlechten Dienst verbunden werden können; |
Notdienst | Dies ist der vom Betreiber zur Verfügung gestellte Dienst, möglicherweise unter Einsatz externer Mitarbeiter, der darauf abzielt, von Benutzern oder Dritten vorgelegte Meldungen über Wasser- oder Dampflecks aus dem Netz, Unregelmäßigkeiten oder Unterbrechungen der Wärmeversorgung zu sammeln und unverzüglich einzugreifen, um die Bedingungen der Funktionsfähigkeit und Sicherheit auf den Teilen des Netzes und der Wärmeübergabestation, für die sie verantwortlich ist; wiederherzustellen. |
Art der Versorgung | Dies ist die Art der Versorgung, die auf der Grundlage der beabsichtigten Verwendung der thermischen Energie definiert wird; umfasst Heizung, Kühlung, sanitäre Warmwasserversorgung und Prozessanwendungen |
Nutzertyp | Dies ist der Nutzertyp, der auf der Grundlage der vertraglichen oder konventionellen Leistung im Zusammenhang mit der Lieferung definiert wird; Folgende Benutzertypen sind vorgesehen: • kleinerer Benutzer, für Benutzer mit einer vertraglichen oder konventionellen Leistung von nicht mehr als 50 kW; • mittlerer Benutzer, für Nutzer mit vertraglicher oder konventioneller Leistung über 50 kW und nicht über 350 kW; • größerer Benutzer, für Benutzer mit einer vertraglichen oder konventionellen Leistung von mehr als 350 kW; |
Nutzungsart | Dies ist die Nutzungsart der gelieferten thermischen Energie, definiert nach dem Marktsegment, zu dem sie gehört; Folgende Nutzungsarten sind vorgesehen: • Wohn; • tertiärer Sektor; • industriell |
Schlichtungsdienst Energiekunden
Um Probleme und Streitigkeiten mit ihrem Wasser- und Fernwärmeversorger zu lösen, müssen Nutzer ab dem 30. Juni 2023, bevor sie sich an einen Richter wenden, eine Schlichtung über den kostenlosen Online-Schlichtungsdienst der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt versuchen (Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente – ARERA)
Wasserverwalter und Fernwärmebetreiber sind verpflichtet, an Schlichtungssitzungen teilzunehmen, wie es für Betreiber im Energiesektor bereits vorgesehen ist.
Jede zwischen den Parteien unterzeichnete Vereinbarung stellt einen durchsetzbaren Titel dar; Im Falle eines Scheiterns gilt der Schlichtungsversuch im Hinblick auf den Zugang zur ordentlichen Justiz als wirksam durchgeführt.
Der Schlichtungsdienst, der für die Aufsichtsbehörde vom Acquirente Unico verwaltet wird, ist kostenlos und kann erst beansprucht werden, nachdem dem eigenen Anbieter eine schriftliche Beschwerde eingereicht (das spezifische Formular FB 3.1.10 kann im Bereich Downloads/Formulare heruntergeladen werden ) und eine schriftliche unbefriedigende Antwort erhalten wurde oder wenn 50 Tage ab Einreichung der Beschwerde verstrichen sind und jedenfalls nicht über einem Jahr ab Einreichung der Beschwerde selbst.
Der Schlichtungsdienst erfolgt ausschließlich online: zur Aktivierung ist das entsprechende Formular „Richiesta di attivazione“ für das Schlichtungsverfahren auszufüllen. Der Haushaltsendkunde (der ohne Beauftragten handelt) kann das Formular „Richiesta di attivazione“ auch offline ausfüllen (Post oder Fax), wobei aber die Verwaltung des Verfahrens online bestehen bleibt.
Für weitere Informationen über den Schlichtungsdienst stehen die FAQ der Aufsichtsbehörde zur Verfügung: https://www.sportelloperilconsumatore.it/risoluzione-controversie/faq-idrico
Zum Schlichtungsdienst: http://conciliazione.arera.it
Als Alternative zum Schlichtungsdienst können die Haushaltskunden auch die Schlichtung der Streitfragen im Energiesektor bei den Organisationen, die in der ADR (Alternative Dispute Resolution) -Liste eingeschrieben sind, abwickeln.
Im Sinne des Einheitstextes RQCT (Beschluss der ARERA Nr. 526/2021/R/tlr vom 23.11.2021) der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt ARERA, sind wir als Betreiber verpflichtet, folgende Standards für die Dienstleistungsqualität einzuhalten: